Daten­schutz­er­klä­rung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unserem Unter­nehmen. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stellen­wert für die Geschäfts­lei­tung der EP Kunst­stoff­technik GmbH. Eine Nutzung der Inter­net­seiten der EP Kunst­stoff­technik GmbH ist grund­sätz­lich ohne jede Angabe perso­nen­be­zo­gener Daten möglich. Sofern eine betrof­fene Person beson­dere Services unseres Unter­neh­mens über unsere Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verar­bei­tung

perso­nen­be­zo­gener Daten erfor­der­lich werden. Ist die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten erfor­der­lich und besteht für eine solche Verar­bei­tung keine gesetz­liche Grund­lage, holen wir generell eine Einwil­li­gung der betrof­fenen Person ein. Die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten, beispiels­weise des Namens,

der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Telefon­nummer einer betrof­fenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Überein­stim­mung mit den für die EP Kunst­stoff­technik GmbH geltenden landes­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mungen. Mittels dieser Daten­schutz­er­klä­rung möchte unser Unter­nehmen die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten infor­mieren. Ferner werden betrof­fene Personen mittels dieser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­henden Rechte aufge­klärt. Die EP Kunst­stoff­technik GmbH hat als für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­cher zahlreiche techni­sche und organi­sa­to­ri­sche Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lücken­losen Schutz der über diese Inter­net­seite verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten sicher­zu­stellen. Dennoch können Inter­net­ba­sierte Daten­über­tra­gungen grund­sätz­lich

Sicher­heits­lü­cken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewähr­leistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betrof­fenen Person frei, perso­nen­be­zo­gene Daten auch auf alter­na­tiven Wegen, beispiels­weise telefo­nisch, an uns zu übermit­teln.

Begriffs­be­stim­mungen

Die Daten­schutz­er­klä­rung der EP Kunst­stoff­technik GmbH beruht auf den

Begriff­lich­keiten, die durch den Europäi­schen Richt­li­nien- und

Verord­nungs­geber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO)

verwendet wurden. Unsere Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die

Öffent­lich­keit als auch für unsere Kunden und Geschäfts­partner einfach

lesbar und verständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leisten, möchten wir

vorab die verwen­deten Begriff­lich­keiten erläu­tern.

Wir verwenden in dieser Daten­schutz­er­klä­rung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) perso­nen­be­zo­gene Daten

Perso­nen­be­zo­gene Daten sind alle Infor­ma­tionen, die sich auf eine

identi­fi­zierte oder identi­fi­zier­bare natür­liche Person (im Folgenden

„betrof­fene Person“) beziehen. Als identi­fi­zierbar wird eine natür­liche

Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbe­son­dere mittels

Zuord­nung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu

Stand­ort­daten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren

beson­deren Merkmalen, die Ausdruck der physi­schen, physio­lo­gi­schen,

geneti­schen, psychi­schen, wirtschaft­li­chen, kultu­rellen oder sozialen

Identität dieser natür­li­chen Person sind, identi­fi­ziert werden kann.

b) betrof­fene Person

Betrof­fene Person ist jede identi­fi­zierte oder identi­fi­zier­bare

natür­liche Person, deren perso­nen­be­zo­gene Daten von dem für die

Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen verar­beitet werden.

c) Verar­bei­tung

Verar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe automa­ti­sierter Verfahren

ausge­führte Vorgang oder jede solche Vorgangs­reihe im Zusam­men­hang mit

perso­nen­be­zo­genen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organi­sa­tion,

das Ordnen, die Speiche­rung, die Anpas­sung oder Verän­de­rung, das

Auslesen, das Abfragen, die Verwen­dung, die Offen­le­gung durch

Übermitt­lung, Verbrei­tung oder eine andere Form der Bereit­stel­lung, den

Abgleich oder die Verknüp­fung, die Einschrän­kung, das Löschen oder die

Vernich­tung.

d) Einschrän­kung der Verar­bei­tung

Einschrän­kung der Verar­bei­tung ist die Markie­rung gespei­cherter

perso­nen­be­zo­gener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verar­bei­tung

einzu­schränken.

e) Profiling

Profiling ist jede Art der automa­ti­sierten Verar­bei­tung

perso­nen­be­zo­gener Daten, die darin besteht, dass diese perso­nen­be­zo­genen

Daten verwendet werden, um bestimmte persön­liche Aspekte, die sich auf

eine natür­liche Person beziehen, zu bewerten, insbe­son­dere, um Aspekte

bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirtschaft­li­cher Lage, Gesund­heit,

persön­li­cher Vorlieben, Inter­essen, Zuver­läs­sig­keit, Verhalten,

Aufent­haltsort oder Ortswechsel dieser natür­li­chen Person zu analy­sieren

oder vorher­zu­sagen.

f) Pseud­ony­mi­sie­rung

Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten in

einer Weise, auf welche die perso­nen­be­zo­genen Daten ohne Hinzu­zie­hung

zusätz­li­cher Infor­ma­tionen nicht mehr einer spezi­fi­schen betrof­fenen

Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätz­li­chen Infor­ma­tionen

geson­dert aufbe­wahrt werden und techni­schen und organi­sa­to­ri­schen

Maßnahmen unter­liegen, die gewähr­leisten, dass die perso­nen­be­zo­genen

Daten nicht einer identi­fi­zierten oder identi­fi­zier­baren natür­li­chen

Person zugewiesen werden.

g) Verant­wort­li­cher oder für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­cher

Verant­wort­li­cher oder für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­cher ist die

natür­liche oder juris­ti­sche Person, Behörde, Einrich­tung oder andere

Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel

der Verar­bei­tung von perso­nen­be­zo­genen Daten entscheidet. Sind die

Zwecke und Mittel dieser Verar­bei­tung durch das Unions­recht oder das

Recht der Mitglied­staaten vorge­geben, so kann der Verant­wort­liche

bezie­hungs­weise können die bestimmten Krite­rien seiner Benen­nung nach

dem Unions­recht oder dem Recht der Mitglied­staaten vorge­sehen werden.

h) Auftrags­ver­ar­beiter

Auftrags­ver­ar­beiter ist eine natür­liche oder juris­ti­sche Person,

Behörde, Einrich­tung oder andere Stelle, die perso­nen­be­zo­gene Daten im

Auftrag des Verant­wort­li­chen verar­beitet.

i) Empfänger

Empfänger ist eine natür­liche oder juris­ti­sche Person, Behörde,

Einrich­tung oder andere Stelle, der perso­nen­be­zo­gene Daten offen­ge­legt

werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt

oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten

Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Unions­recht oder dem Recht der

Mitglied­staaten mögli­cher­weise perso­nen­be­zo­gene Daten erhalten, gelten

jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter

Dritter ist eine natür­liche oder juris­ti­sche Person, Behörde,

Einrich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fenen Person, dem

Verant­wort­li­chen, dem Auftrags­ver­ar­beiter und den Personen, die unter

der unmit­tel­baren Verant­wor­tung des Verant­wort­li­chen oder des

Auftrags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die perso­nen­be­zo­genen Daten zu

verar­beiten.

k) Einwil­li­gung

Einwil­li­gung ist jede von der betrof­fenen Person freiwillig für den

bestimmten Fall in infor­mierter Weise und unmiss­ver­ständ­lich abgege­bene

Willens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sonstigen

eindeu­tigen bestä­ti­genden Handlung, mit der die betrof­fene Person zu

verstehen gibt, dass sie mit der Verar­bei­tung der sie betref­fenden

perso­nen­be­zo­genen Daten einver­standen ist.

Name und Anschrift des für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen

Verant­wort­li­cher im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sonstiger

in den Mitglied­staaten der Europäi­schen Union geltenden

Daten­schutz­ge­setze und anderer Bestim­mungen mit daten­schutz­recht­li­chem

Charakter ist die:

EP Kunst­stoff­technik GmbH


Reinhold-Würth-Str. 15


74360 Ilsfeld

Tel.: 07062 / 97 97 78


Fax: 07062 / 97 97 79

Mail: elmar.nachtsheim@ep-kunststofftechnik.de


Internet: www.ep-kunststofftechnik.de

Erfas­sung von allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen

Die Inter­net­seite der EP Kunst­stoff­technik GmbH erfasst mit jedem

Aufruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Person oder ein

automa­ti­siertes System eine Reihe von allge­meinen Daten und

Infor­ma­tionen. Diese allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen werden in den

Logfiles des Servers gespei­chert. Erfasst werden können die (1)

verwen­deten Browser­typen und Versionen, (2) das vom zugrei­fenden System

verwen­dete Betriebs­system, (3) die Inter­net­seite, von welcher ein

zugrei­fendes System auf unsere Inter­net­seite gelangt (sogenannte

Referrer), (4) die Unter­web­seiten, welche über ein zugrei­fendes System

auf unserer Inter­net­seite angesteuert werden, (5) das Datum und die

Uhrzeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine

Internet-Proto­koll-Adresse (IP-Adresse), (7) der

Internet-Service-Provider des zugrei­fenden Systems und (8) sonstige

ähnliche Daten und Infor­ma­tionen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Falle von

Angriffen auf unsere infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen zieht die

EP Kunst­stoff­technik GmbH keine Rückschlüsse auf die betrof­fene Person.

Diese Infor­ma­tionen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer

Inter­net­seite korrekt auszu­lie­fern, (2) die Inhalte unserer

Inter­net­seite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die

dauer­hafte Funkti­ons­fä­hig­keit unserer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen

Systeme und der Technik unserer Inter­net­seite zu gewähr­leisten sowie (4)

um Straf­ver­fol­gungs­be­hörden im Falle eines Cyber­an­griffes die zur

Straf­ver­fol­gung notwen­digen Infor­ma­tionen bereit­zu­stellen. Diese anonym

erhobenen Daten und Infor­ma­tionen werden durch die EP Kunst­stoff­technik

GmbH daher einer­seits statis­tisch und ferner mit dem Ziel ausge­wertet,

den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unserem Unter­nehmen zu

erhöhen, um letzt­lich ein optimales Schutz­ni­veau für die von uns

verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten sicher­zu­stellen. Die anonymen

Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine

betrof­fene Person angege­benen perso­nen­be­zo­genen Daten gespei­chert.

Kontakt­mög­lich­keit über die Inter­net­seite

Die Inter­net­seite der EP Kunst­stoff­technik GmbH enthält aufgrund von

gesetz­li­chen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektro­ni­sche

Kontakt­auf­nahme zu unserem Unter­nehmen sowie eine unmit­tel­bare

Kommu­ni­ka­tion mit uns ermög­li­chen, was ebenfalls eine allge­meine Adresse

der sogenannten elektro­ni­schen Post (E‑Mail-Adresse) umfasst. Sofern

eine betrof­fene Person per E‑Mail oder über ein Kontakt­for­mular den

Kontakt mit dem für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen aufnimmt, werden

die von der betrof­fenen Person übermit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten

automa­tisch gespei­chert. Solche auf freiwil­liger Basis von einer

betrof­fenen Person an den für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen

übermit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten werden für Zwecke der Bearbei­tung

oder der Kontakt­auf­nahme zur betrof­fenen Person gespei­chert. Es erfolgt

keine Weiter­gabe dieser perso­nen­be­zo­genen Daten an Dritte.

Routi­ne­mä­ßige Löschung und Sperrung von perso­nen­be­zo­genen Daten

Der für die Verar­bei­tung Verant­wort­liche verar­beitet und speichert

perso­nen­be­zo­gene Daten der betrof­fenen Person nur für den Zeitraum, der

zur Errei­chung des Speiche­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies

durch den Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber oder einen

anderen Gesetz­geber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die

Verar­bei­tung Verant­wort­liche unter­liegt, vorge­sehen wurde.

Entfällt der Speiche­rungs­zweck oder läuft eine vom Europäi­schen

Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber oder einem anderen zustän­digen

Gesetz­geber vorge­schrie­bene Speicher­frist ab, werden die

perso­nen­be­zo­genen Daten routi­ne­mäßig und entspre­chend den gesetz­li­chen

Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Rechte der betrof­fenen Person

a) Recht auf Bestä­ti­gung

Jede betrof­fene Person hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und

Verord­nungs­geber einge­räumte Recht, von dem für die Verar­bei­tung

Verant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung darüber zu verlangen, ob sie

betref­fende perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beitet werden. Möchte eine

betrof­fene Person dieses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie

sich hierzu jeder­zeit an unseren Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen

anderen Mitar­beiter des für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, jeder­zeit von dem für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen

unent­gelt­liche Auskunft über die zu seiner Person gespei­cherten

perso­nen­be­zo­genen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.

Ferner hat der Europäi­sche Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber der

betrof­fenen Person Auskunft über folgende Infor­ma­tionen zugestanden:

die Verar­bei­tungs­zwecke

die Katego­rien perso­nen­be­zo­gener Daten, die verar­beitet werden

die Empfänger oder Katego­rien von Empfän­gern, gegen­über denen die

perso­nen­be­zo­genen Daten offen­ge­legt worden sind oder noch offen­ge­legt

werden, insbe­son­dere bei Empfän­gern in Dritt­län­dern oder bei

inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen

falls möglich die geplante Dauer, für die die perso­nen­be­zo­genen

Daten gespei­chert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die

Krite­rien für die Festle­gung dieser Dauer

das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie

betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten oder auf Einschrän­kung der

Verar­bei­tung durch den Verant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts

gegen diese Verar­bei­tung

das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichts­be­hörde

wenn die perso­nen­be­zo­genen Daten nicht bei der betrof­fenen Person

erhoben werden: Alle verfüg­baren Infor­ma­tionen über die Herkunft der

Daten

das Bestehen einer automa­ti­sierten Entschei­dungs­fin­dung

einschließ­lich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und —

zumin­dest in diesen Fällen — aussa­ge­kräf­tige Infor­ma­tionen über die

invol­vierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswir­kungen

einer derar­tigen Verar­bei­tung für die betrof­fene Person

Ferner steht der betrof­fenen Person ein Auskunfts­recht darüber zu, ob

perso­nen­be­zo­gene Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­nale

Organi­sa­tion übermit­telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der

betrof­fenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeig­neten

Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Übermitt­lung zu erhalten.

Möchte eine betrof­fene Person dieses Auskunfts­recht in Anspruch

nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an unseren

Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen anderen Mitar­beiter des für die

Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

c) Recht auf Berich­ti­gung

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, die unver­züg­liche Berich­ti­gung sie betref­fender unrich­tiger

perso­nen­be­zo­gener Daten zu verlangen. Ferner steht der betrof­fenen

Person das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Verar­bei­tung,

die Vervoll­stän­di­gung unvoll­stän­diger perso­nen­be­zo­gener Daten — auch

mittels einer ergän­zenden Erklä­rung — zu verlangen.

Möchte eine betrof­fene Person dieses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch

nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an unseren

Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen anderen Mitar­beiter des für die

Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, von dem Verant­wort­li­chen zu verlangen, dass die sie betref­fenden

perso­nen­be­zo­genen Daten unver­züg­lich gelöscht werden, sofern einer der

folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verar­bei­tung nicht erfor­der­lich

ist:

Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder

auf sonstige Weise verar­beitet, für welche sie nicht mehr notwendig

sind.

Die betrof­fene Person wider­ruft ihre Einwil­li­gung, auf die sich die

Verar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2

Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­tigen

Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung.

Die betrof­fene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch

gegen die Verar­bei­tung ein, und es liegen keine vorran­gigen berech­tigten

Gründe für die Verar­bei­tung vor, oder die betrof­fene Person legt gemäß

Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Verar­bei­tung ein.

Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden unrecht­mäßig verar­beitet.

Die Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten ist zur Erfül­lung einer

recht­li­chen Verpflich­tung nach dem Unions­recht oder dem Recht der

Mitglied­staaten erfor­der­lich, dem der Verant­wort­liche unter­liegt.

Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden in Bezug auf angebo­tene Dienste

der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betrof­fene

Person die Löschung von perso­nen­be­zo­genen Daten, die bei der EP

Kunst­stoff­technik GmbH gespei­chert sind, veran­lassen möchte, kann sie

sich hierzu jeder­zeit an unseren Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen

anderen Mitar­beiter des für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

Der Daten­schutz­be­auf­tragte der EP Kunst­stoff­technik GmbH oder ein

anderer Mitar­beiter wird veran­lassen, dass dem Lösch­ver­langen

unver­züg­lich nachge­kommen wird.

Wurden die perso­nen­be­zo­genen Daten von der EP Kunst­stoff­technik GmbH

öffent­lich gemacht und ist unser Unter­nehmen als Verant­wort­li­cher gemäß

Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten

verpflichtet, so trifft die EP Kunst­stoff­technik GmbH unter

Berück­sich­ti­gung der verfüg­baren Techno­logie und der

Imple­men­tie­rungs­kosten angemes­sene Maßnahmen, auch techni­scher Art, um

andere für die Daten­ver­ar­bei­tung Verant­wort­liche, welche die

veröf­fent­lichten perso­nen­be­zo­genen Daten verar­beiten, darüber in

Kenntnis zu setzen, dass die betrof­fene Person von diesen anderen für

die Daten­ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen die Löschung sämtli­cher Links zu

diesen perso­nen­be­zo­genen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tionen dieser

perso­nen­be­zo­genen Daten verlangt hat, soweit die Verar­bei­tung nicht

erfor­der­lich ist. Der Daten­schutz­be­auf­tragte der EP Kunst­stoff­technik

GmbH oder ein anderer Mitar­beiter wird im Einzel­fall das Notwen­dige

veran­lassen.

e) Recht auf Einschrän­kung der Verar­bei­tung

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, von dem Verant­wort­li­chen die Einschrän­kung der Verar­bei­tung zu

verlangen, wenn eine der folgenden Voraus­set­zungen gegeben ist:

Die Richtig­keit der perso­nen­be­zo­genen Daten wird von der betrof­fenen

Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verant­wort­li­chen

ermög­licht, die Richtig­keit der perso­nen­be­zo­genen Daten zu überprüfen.

Die Verar­bei­tung ist unrecht­mäßig, die betrof­fene Person lehnt die

Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten ab und verlangt statt­dessen die

Einschrän­kung der Nutzung der perso­nen­be­zo­genen Daten.

Der Verant­wort­liche benötigt die perso­nen­be­zo­genen Daten für die

Zwecke der Verar­bei­tung nicht länger, die betrof­fene Person benötigt sie

jedoch zur Geltend­ma­chung, Ausübung oder Vertei­di­gung von

Rechts­an­sprü­chen.

Die betrof­fene Person hat Wider­spruch gegen die Verar­bei­tung gem.

Art. 21 Abs. 1 DS-GVO einge­legt und es steht noch nicht fest, ob die

berech­tigten Gründe des Verant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fenen

Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraus­set­zungen gegeben ist und eine

betrof­fene Person die Einschrän­kung von perso­nen­be­zo­genen Daten, die bei

der EP Kunst­stoff­technik GmbH gespei­chert sind, verlangen möchte, kann

sie sich hierzu jeder­zeit an unseren Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen

anderen Mitar­beiter des für die Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

Der Daten­schutz­be­auf­tragte der EP Kunst­stoff­technik GmbH oder ein

anderer Mitar­beiter wird die Einschrän­kung der Verar­bei­tung veran­lassen.

f) Recht auf Daten­über­trag­bar­keit

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, die sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten, welche durch die

betrof­fene Person einem Verant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wurden, in einem

struk­tu­rierten, gängigen und maschi­nen­les­baren Format zu erhalten. Sie

hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verant­wort­li­chen ohne

Behin­de­rung durch den Verant­wort­li­chen, dem die perso­nen­be­zo­genen Daten

bereit­ge­stellt wurden, zu übermit­teln, sofern die Verar­bei­tung auf der

Einwil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2

Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b

DS-GVO beruht und die Verar­bei­tung mithilfe automa­ti­sierter Verfahren

erfolgt, sofern die Verar­bei­tung nicht für die Wahrneh­mung einer Aufgabe

erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­esse liegt oder in Ausübung

öffent­li­cher Gewalt erfolgt, welche dem Verant­wort­li­chen übertragen

wurde.

Ferner hat die betrof­fene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf

Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken,

dass die perso­nen­be­zo­genen Daten direkt von einem Verant­wort­li­chen an

einen anderen Verant­wort­li­chen übermit­telt werden, soweit dies technisch

machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer

Personen beein­träch­tigt werden.

Zur Geltend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die

betrof­fene Person jeder­zeit an den von der EP Kunst­stoff­technik GmbH

bestellten Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen anderen Mitar­beiter

wenden.

g) Recht auf Wider­spruch

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer beson­deren Situa­tion ergeben,

jeder­zeit gegen die Verar­bei­tung sie betref­fender perso­nen­be­zo­gener

Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO

erfolgt, Wider­spruch einzu­legen. Dies gilt auch für ein auf diese

Bestim­mungen gestütztes Profiling.

Die EP Kunst­stoff­technik GmbH verar­beitet die perso­nen­be­zo­genen Daten

im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende

schutz­wür­dige Gründe für die Verar­bei­tung nachweisen, die den

Inter­essen, Rechten und Freiheiten der betrof­fenen Person überwiegen,

oder die Verar­bei­tung dient der Geltend­ma­chung, Ausübung oder

Vertei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.

Verar­beitet die EP Kunst­stoff­technik GmbH perso­nen­be­zo­gene Daten, um

Direkt­wer­bung zu betreiben, so hat die betrof­fene Person das Recht,

jeder­zeit Wider­spruch gegen die Verar­bei­tung der perso­nen­be­zo­genen Daten

zum Zwecke derar­tiger Werbung einzu­legen. Dies gilt auch für das

Profiling, soweit es mit solcher Direkt­wer­bung in Verbin­dung steht.

Wider­spricht die betrof­fene Person gegen­über der EP Kunst­stoff­technik

GmbH der Verar­bei­tung für Zwecke der Direkt­wer­bung, so wird die EP

Kunst­stoff­technik GmbH die perso­nen­be­zo­genen Daten nicht mehr für diese

Zwecke verar­beiten.

Zudem hat die betrof­fene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus

ihrer beson­deren Situa­tion ergeben, gegen die sie betref­fende

Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten, die bei der EP Kunst­stoff­technik

GmbH zu wissen­schaft­li­chen oder histo­ri­schen Forschungs­zwe­cken oder zu

statis­ti­schen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Wider­spruch

einzu­legen, es sei denn, eine solche Verar­bei­tung ist zur Erfül­lung

einer im öffent­li­chen Inter­esse liegenden Aufgabe erfor­der­lich.

Zur Ausübung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene

Person direkt an den Daten­schutz­be­auf­tragten der EP Kunst­stoff­technik

GmbH oder einen anderen Mitar­beiter wenden. Der betrof­fenen Person steht

es ferner frei, im Zusam­men­hang mit der Nutzung von Diensten der

Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, ungeachtet der Richt­linie 2002/58/EG, ihr

Wider­spruchs­recht mittels automa­ti­sierter Verfahren auszu­üben, bei denen

techni­sche Spezi­fi­ka­tionen verwendet werden.

h) Automa­ti­sierte Entschei­dungen im Einzel­fall einschließ­lich Profiling

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, nicht einer ausschließ­lich auf einer automa­ti­sierten Verar­bei­tung

— einschließ­lich Profiling — beruhenden Entschei­dung unter­worfen zu

werden, die ihr gegen­über recht­liche Wirkung entfaltet oder sie in

ähnli­cher Weise erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Entschei­dung (1)

nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Vertrags zwischen der

betrof­fenen Person und dem Verant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2)

aufgrund von Rechts­vor­schriften der Union oder der Mitglied­staaten,

denen der Verant­wort­liche unter­liegt, zulässig ist und diese

Rechts­vor­schriften angemes­sene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und

Freiheiten sowie der berech­tigten Inter­essen der betrof­fenen Person

enthalten oder (3) mit ausdrück­li­cher Einwil­li­gung der betrof­fenen

Person erfolgt.

Ist die Entschei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines

Vertrags zwischen der betrof­fenen Person und dem Verant­wort­li­chen

erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit ausdrück­li­cher Einwil­li­gung der

betrof­fenen Person, trifft die EP Kunst­stoff­technik GmbH angemes­sene

Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berech­tigten

Inter­essen der betrof­fenen Person zu wahren, wozu mindes­tens das Recht

auf Erwir­kung des Eingrei­fens einer Person seitens des Verant­wort­li­chen,

auf Darle­gung des eigenen Stand­punkts und auf Anfech­tung der

Entschei­dung gehört.

Möchte die betrof­fene Person Rechte mit Bezug auf automa­ti­sierte

Entschei­dungen geltend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an unseren

Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen anderen Mitar­beiter des für die

Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwil­li­gung

Jede von der Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten betrof­fene Person

hat das vom Europäi­schen Richt­li­nien- und Verord­nungs­geber gewährte

Recht, eine Einwil­li­gung zur Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten

jeder­zeit zu wider­rufen.

Möchte die betrof­fene Person ihr Recht auf Widerruf einer

Einwil­li­gung geltend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an unseren

Daten­schutz­be­auf­tragten oder einen anderen Mitar­beiter des für die

Verar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

Rechts­grund­lage der Verar­bei­tung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unter­nehmen als Rechts­grund­lage

für Verar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Einwil­li­gung für einen

bestimmten Verar­bei­tungs­zweck einholen. Ist die Verar­bei­tung

perso­nen­be­zo­gener Daten zur Erfül­lung eines Vertrags, dessen

Vertrags­partei die betrof­fene Person ist, erfor­der­lich, wie dies

beispiels­weise bei Verar­bei­tungs­vor­gängen der Fall ist, die für eine

Liefe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sonstigen Leistung oder

Gegen­leis­tung notwendig sind, so beruht die Verar­bei­tung auf Art. 6 I

lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verar­bei­tungs­vor­gänge die zur

Durch­füh­rung vorver­trag­li­cher Maßnahmen erfor­der­lich sind, etwa in

Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unter­liegt

unser Unter­nehmen einer recht­li­chen Verpflich­tung durch welche eine

Verar­bei­tung von perso­nen­be­zo­genen Daten erfor­der­lich wird, wie

beispiels­weise zur Erfül­lung steuer­li­cher Pflichten, so basiert die

Verar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die

Verar­bei­tung von perso­nen­be­zo­genen Daten erfor­der­lich werden, um

lebens­wich­tige Inter­essen der betrof­fenen Person oder einer anderen

natür­li­chen Person zu schützen. Dies wäre beispiels­weise der Fall, wenn

ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein

Name, sein Alter, seine Kranken­kas­sen­daten oder sonstige lebens­wich­tige

Infor­ma­tionen an einen Arzt, ein Kranken­haus oder sonstige Dritte

weiter­ge­geben werden müssten. Dann würde die Verar­bei­tung auf Art. 6 I

lit. d DS-GVO beruhen. Letzt­lich könnten Verar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6

I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechts­grund­lage basieren

Verar­bei­tungs­vor­gänge, die von keiner der vorge­nannten Rechts­grund­lagen

erfasst werden, wenn die Verar­bei­tung zur Wahrung eines berech­tigten

Inter­esses unseres Unter­neh­mens oder eines Dritten erfor­der­lich ist,

sofern die Inter­essen, Grund­rechte und Grund­frei­heiten des Betrof­fenen

nicht überwiegen. Solche Verar­bei­tungs­vor­gänge sind uns insbe­son­dere

deshalb gestattet, weil sie durch den Europäi­schen Gesetz­geber beson­ders

erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffas­sung, dass ein

berech­tigtes Inter­esse anzunehmen sein könnte, wenn die betrof­fene

Person ein Kunde des Verant­wort­li­chen ist (Erwägungs­grund 47 Satz 2

DS-GVO).

Berech­tigte Inter­essen an der Verar­bei­tung, die von dem Verant­wort­li­chen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten auf Artikel 6 I lit.

f DS-GVO ist unser berech­tigtes Inter­esse die Durch­füh­rung unserer

Geschäfts­tä­tig­keit zugunsten des Wohlerge­hens all unserer Mitar­beiter

und unserer Anteils­eigner.

Dauer, für die die perso­nen­be­zo­genen Daten gespei­chert werden

Das Krite­rium für die Dauer der Speiche­rung von perso­nen­be­zo­genen

Daten ist die jewei­lige gesetz­liche Aufbe­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der

Frist werden die entspre­chenden Daten routi­ne­mäßig gelöscht, sofern sie

nicht mehr zur Vertrags­er­fül­lung oder Vertrags­an­bah­nung erfor­der­lich

sind.

Gesetz­liche oder vertrag­liche Vorschriften zur Bereit­stel­lung der perso­nen­be­zo­genen Daten; Erfor­der­lich­keit für den

Vertrags­ab­schluss; Verpflich­tung der betrof­fenen Person, die perso­nen­be­zo­genen Daten bereit­zu­stellen; mögliche Folgen der

Nicht­be­reit­stel­lung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereit­stel­lung perso­nen­be­zo­gener

Daten zum Teil gesetz­lich vorge­schrieben ist (z.B. Steuer­vor­schriften)

oder sich auch aus vertrag­li­chen Regelungen (z.B. Angaben zum

Vertrags­partner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertrags­schluss

erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fene Person uns perso­nen­be­zo­gene

Daten zur Verfü­gung stellt, die in der Folge durch uns verar­beitet

werden müssen. Die betrof­fene Person ist beispiels­weise verpflichtet uns

perso­nen­be­zo­gene Daten bereit­zu­stellen, wenn unser Unter­nehmen mit ihr

einen Vertrag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der perso­nen­be­zo­genen

Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betrof­fenen nicht

geschlossen werden könnte. Vor einer Bereit­stel­lung perso­nen­be­zo­gener

Daten durch den Betrof­fenen muss sich der Betrof­fene an unseren

Daten­schutz­be­auf­tragten wenden. Unser Daten­schutz­be­auf­tragter klärt den

Betrof­fenen einzel­fall­be­zogen darüber auf, ob die Bereit­stel­lung der

perso­nen­be­zo­genen Daten gesetz­lich oder vertrag­lich vorge­schrieben oder

für den Vertrags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Verpflich­tung

besteht, die perso­nen­be­zo­genen Daten bereit­zu­stellen, und welche Folgen

die Nicht­be­reit­stel­lung der perso­nen­be­zo­genen Daten hätte.

Bestehen einer automa­ti­sierten Entschei­dungs­fin­dung

Als verant­wor­tungs­be­wusstes Unter­nehmen verzichten wir auf eine automa­ti­sche Entschei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.